Dienstrad-Leasing | Bike Leasing Fahrrad oder E-Bike

Beim Dienstrad-Leasing übernimmt der Arbeitgeber das Leasing für ein Fahrrad oder E-Bike und überlässt es dem Arbeitnehmer zur Nutzung. Die anfallenden Leasingraten werden vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Bei dieser Gehaltsumwandlung erhält der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts als Sachbezug. Somit sinkt das steuerpflichtige Bruttogehalt des Arbeitnehmers.

Dienstrad privat nutzen? Die Dienstwagenregelung

Die Dienstwagenregelung gilt auch für Diensträder. Die private Nutzung eines Dienst E-Bikes wird als geldwerter Vorteil versteuert. Es wird ein geldwerter Vorteil pauschal als 1 Prozent des Brutto-Kaufpreises angesetzt. Seit 2020 beträgt die Pauschale für diese aber nur noch 0,25% des Brutto-Listenpreises und wird dem steuerpflichtigen Gehalt des Arbeitnehmers aufgeschlagen.   

Bike-Leasing ist eine attraktive Möglichkeit, um günstig und flexibel ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike zu nutzen.